Wer kann Mitglied werden?

Als aktive Mitglieder werden nur Zimmerleute und Lehrlinge
aufgenommen. Über die Aufnahme in den Verein entscheidet
der Vereinsausschuss.

Siehe hierzu die Vereinssatzung Artikel 6

Erwerb der Mitgliedschaft

1. Mitglieder, im Sinne des Art. 5 Abs. 1, sind all jene Personen, die in den Verein aufgenommen werden und regelmäßig den Mitgliedsbeitrag bezahlen. Über die Aufnahme in den Verein entscheidet endgültig und allein der Vereinsausschuss.

2. Grundsätzlich dürfen als aktive Mitglieder nur Zimmerleute (auch Lehrlinge) aufgenommen werden.

3. Dem Verein steht es frei, einen Antragsteller aufzunehmen oder nicht. Bei Nichtaufnahme wird dem Antragsteller die Begründung der Nichtaufnahme bekannt gegeben.

Das Antragsformular als PDF-Datei können Sie unter <Service> <Download> herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und zurückfaxen.